Bestattungsversicherungsvertrag

Die Versicherung für die Überführung des Verstorbenen in die Heimat durch den Bestattungsdienst AMShimi.

Was deckt diese Versicherung?

  • Die Vorbereitung sämtlicher Unterlagen zur verstorbenen Person.
  • Die rituelle Waschung und Einhüllung nach islamischen Vorschriften, organisiert durch das Personal des Bestattungsdienstes AMShimi.
  • Das Totengebet mit einem Imam.
  • Die Überführung des Verstorbenen von der Schweiz in die Heimat.

Reglement

  • Die Versicherung deckt die Organisation, die Vorbereitung und die Überführung von Verstorbenen für die Mitglieder Ihrer Moschee sowie für deren Familienangehörige.
  • Moscheen, die von dieser Versicherung des Bestattungsdienstes AMShimi profitieren möchten, müssen die Beitrittskriterien erfüllen, damit eine Vereinbarung über die Einreichung einer Mitgliederliste — mit Name, Vorname und Adresse — abgeschlossen werden kann, sodass der Versicherungsvertrag möglichst vollständig ist.
  • Personen, die dem Bestattungsdienst AMShimi beitreten möchten, deren Moschee jedoch zuvor bei einer anderen Bestattungsversicherung versichert war, müssen den bisherigen Vertrag hinterlegen lassen, um die volle Mitgliedschaft zu erhalten.

Wie werden Sie Teil der Versicherung des Bestattungsdienstes AMShimi?

  • Für alle beim Bestattungsdienst AMShimi angemeldeten Mitglieder wird im Todesfall alles Notwendige übernommen — von der rituellen Waschung bis zur Überführung in die Heimat, gemäss den islamischen Grundsätzen und Regeln.
  • Zunächst müssen Sie Mitglied einer Moschee und dort regelmässiger Beitragszahler sein, denn der Bestattungsdienst AMShimi wurde in erster Linie geschaffen, um die Moschee zu unterstützen und die Formalitäten und Zeremonien der Bestattung zu erleichtern.
  • Die dem Bestattungsdienst AMShimi angeschlossene Moschee entrichtet einen Jahresbeitrag von 50 CHF pro Mitglied, einzeln oder im Rahmen der kollektiven Anmeldung.
  • Ab dem Tag der Zahlung sind Ehemann, Ehefrau und Kinder bis zum Alter von 21 Jahren versichert und haben Anspruch auf sämtliche Leistungen des Bestattungsdienstes.
  • Kinder über 21 Jahre, die erwerbstätig sind, müssen den Mitgliederbeitrag bei der Moschee einschliesslich der Bestattungsversicherung von 50 CHF selbst und auf den eigenen Namen entrichten.

Welche Leistungen erbringt der Bestattungsdienst AMShimi im Todesfall?

  • Die Organisation und Vorbereitung der rituellen Waschung nach islamischen Vorschriften.
  • Die Behördengänge beim Konsulat sowie bei den offiziellen Schweizer Amtsstellen.
  • Übernahme und Überführung des Verstorbenen per Flugzeug von der Schweiz bis zum nächstgelegenen Flughafen und von dort bis zum Friedhof in der Heimat, organisiert durch den Bestattungsdienst AMShimi.
  • Neben der Überführung per Flugzeug stellt der Bestattungsdienst AMShimi ein Flugticket in der Economy-Klasse zur Begleitung des Verstorbenen zur Verfügung.
  • Verstirbt ein anspruchsberechtigtes Mitglied während eines Ferienaufenthalts in seiner Heimat, so wird einem Familienmitglied das Rückflugticket in die Schweiz vergütet; die Todesurkunde ist vorzulegen.

Versicherung für Besucherinnen und Besucher aus der Heimat

Sind Sie Mitglied der Moschee und kommen weitere Familienangehörige aus der Heimat zu Besuch in die Schweiz, so sind zusätzlich 200 CHF zu entrichten, um die Bestattungsleistungen in Anspruch nehmen zu können.

  • Kontaktperson für den Bestattungsdienst AMShimi: Emin Mersimi.
  • Der Anspruch auf die Leistungen der Bestattungsversicherung AMShimi beginnt unmittelbar mit dem Datum der Anmeldung beziehungsweise der Zahlung auf unser Konto.
  • Der Vertrag wird kollektiv oder individuell mit jeder Moschee abgeschlossen, die dem Bestattungsdienst AMShimi beitreten möchte, mit einer Laufzeit von drei (3) Jahren und Verlängerungsmöglichkeit.

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